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Liposuktion bei Lipödem: Die Indikationskriterien für Stadium 1, 2 und 3

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9.2.2026
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8

Minuten
Dr. med. Stefan Rapprich
Facharzt für Dermatologie, Spezialist in Phleobologie & Medical Advisor
Du leidest unter den Beschwerden eines Lipödems und fragst dich, ob eine Liposuktion für dich infrage kommt? Die Kriterien hierfür sind oft unklar, und der Weg zur Genehmigung erscheint komplex. Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen dir, welche Voraussetzungen in den Stadien 1, 2 und 3 gelten.
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Key Takeaways

Am 8. Oktober 2025 wurde der G-BA-Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Liposuktion beim Lipödem ist damit rechtlich ab diesem Tag Kassenleistung. Stationäre Eingriffe können seit dem 8. Oktober 2025 abgerechnet werden; für ambulante Eingriffe stehen die Vergütungssätze voraussichtlich Anfang 2026 fest ist die Liposuktion beim Lipödem – bei erfüllten Richtlinienvoraussetzungen – Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Eine mindestens sechsmonatige, konsequent durchgeführte und dokumentierte konservative Therapie ist die wichtigste Voraussetzung für die Kostenübernahme.

Ein fachärztlicher Befund, der die Diagnose und das Stadium bestätigt, ist die unerlässliche Grundlage für jeden Antrag.

Für viele Frauen mit Lipödem stellt die Liposuktion eine wichtige Möglichkeit zur Schmerzlinderung und Steigerung der Lebensqualität dar. Seit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im 8. Oktober 2025 können – unter präzise festgelegten Voraussetzungen – alle drei Lipödem-Stadien als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden. In diesem Artikel erfährst du, welche Indikationskriterien für eine Liposuktion gelten, welche Rolle die mindestens sechsmonatige, dokumentierte konservative Therapie spielt und wie du dich optimal auf den weiteren Prozess vorbereitest.

Medizinische Notwendigkeit als erste Hürde

Der erste und wichtigste Schritt ist die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit – auch Indikation genannt. Deine Ärztin oder dein Arzt prüft, ob eine Liposuktion im Rahmen eines ganzheitlichen Behandlungskonzepts eine geeignete Maßnahme zur Linderung deiner Beschwerden sein kann. Grundlage hierfür ist eine gesicherte Diagnose durch qualifizierte Fachärzt:innen, wie sie in der aktuellen S2k-Leitlinie zum Lipödem empfohlen wird. Diese Leitlinie fasst den aktuellen wissenschaftlichen Stand der Diagnostik und Therapie zusammen und dient Ärzt:innen als Orientierung. Eine fachärztliche Diagnose bildet die Basis für alle weiteren Schritte und Anträge bei deiner behandelnden Ärztin/deinem Arzt bzw. dem operierenden Zentrum. Ohne diesen Befund ist eine Kostenübernahme in der Regel ausgeschlossen. Die Diagnose umfasst die körperliche Untersuchung, die Erfassung deiner Symptome wie Schmerz und Druckempfindlichkeit sowie die Abgrenzung zu anderen Erkrankungen. So wird der Grundstein für eine zielgerichtete Therapie gelegt.

G-BA-Beschluss: Liposuktion wird Kassenleistung

Ein wegweisender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. 8. Oktober 2025 hat die Behandlungssituation für Betroffene maßgeblich verbessert. Die operative Therapie mittels Liposuktion wird nun für alle drei Stadien des Lipödems als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt – vorausgesetzt, die in der Richtlinie definierten Voraussetzungen werden erfüllt. Dieser Beschluss würdigt den hohen Leidensdruck und den potenziellen medizinischen Nutzen der Operation. Dabei stützt sich die Entscheidung auch auf erste Ergebnisse der LIPLEG-Studie, die Vorteile der operativen Therapie gegenüber ausschließlich konservativen Maßnahmen belegen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme in jedem Stadium

Auch nach dem positiven G-BA-Beschluss erfolgt die Kostenübernahme nicht automatisch. Die folgenden Kriterien müssen stets erfüllt sein, um den Antrag bei deiner behandelnden Ärztin/deinem Arzt bzw. dem operierenden Zentrum erfolgreich zu stellen:

  • Nachweis einer konservativen Therapie: Es muss belegt werden, dass über mindestens sechs Monate eine konsequente und lückenlos dokumentierte konservative Therapie durchgeführt wurde.
  • Unzureichende Symptomlinderung: Die konservative Therapie hat zu keiner zufriedenstellenden Verbesserung der Beschwerden geführt.
  • Stabiles Gewicht: Das Körpergewicht muss über den gesamten Therapiezeitraum stabil geblieben sein. Eine signifikante Gewichtszunahme kann zur Ablehnung des Antrags führen.
  • Body-Mass-Index (BMI): In der Regel sollte dein BMI unter 35 liegen. Bei einem BMI zwischen 35 und 40 wird häufig zunächst eine adipo-sitaspezifische Behandlung empfohlen, bevor eine operative Therapie in Erwägung gezogen wird.

Die Erfüllung dieser Kriterien zeigt der Krankenkasse, dass alle nicht-operativen Therapiemaßnahmen ausgeschöpft wurden und die operative Behandlung medizinisch indiziert ist.

Die 6-monatige konservative Therapie im Detail

Der Nachweis der mindestens sechsmonatigen konservativen Therapie ist die wichtigste Voraussetzung für den Antrag auf Kostenübernahme. Dabei reicht es nicht, Therapieansätze nur sporadisch durchzuführen – es bedarf einer kontinuierlichen und sorgfältigen Dokumentation. Zu den zentralen Bausteinen der konservativen Behandlung zählen:

  1. Manuelle Lymphdrainage (MLD): Regelmäßige, ärztlich verordnete und dokumentierte Behandlungstermine bei einer auf Lipödem spezialisierten Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten.
  2. Kompressionstherapie: Das tägliche Tragen medizinischer Flachstrick-Kompressionsbekleidung – der Kauf und die Anpassung sollten belegt werden können.
  3. Bewegungstherapie: Anpasste sportliche Aktivitäten wie Wassergymnastik oder Walken, die regelmäßig durchgeführt werden.
  4. Hautpflege und Gewichtsmanagement: Eine gesunde Lebensweise und die gezielte Pflege der betroffenen Hautregionen unterstützen den gesamten Behandlungsprozess.

Eine lückenlose Dokumentation durch ärztliche Verordnungen, Therapieberichte und ein persönliches Tagebuch ist hierbei unerlässlich.

Der BMI-Grenzwert und seine Bedeutung

Der Body-Mass-Index (BMI) spielt in der Beurteilung der OP-Indikation eine wichtige Rolle. Krankenkassen setzen in der Regel einen BMI-Grenzwert von 35 an, da ein deutlich erhöhter BMI operative Risiken erhöhen und das chirurgische Ergebnis beeinflussen kann. Liegt der BMI über 40, wird eine Kostenübernahme in der Regel abgelehnt. Es geht dabei weniger um eine Stigmatisierung als vielmehr um deine Sicherheit während des Eingriffs. Ein stabiler BMI innerhalb der empfohlenen Werte kann verbessern die Erfolgsaussichten der Operation und kann unmittelbare positive Auswirkungen auf deine Beschwerden haben.

Dein Weg zur Klarheit mit dem LipoCheck DocReport

Die Wartezeiten bei spezialisierten Phlebolog:innen können erheblich sein und den Behandlungsstart verzögern. Mit LipoCheck erhältst du hingegen zeitnah einen digitalen, fachärztlichen Befund (DocReport), der deine Diagnose, das Stadium deines Lipödems und eine fundierte Therapieempfehlung dokumentiert. Dieser Befund dient als ideale Grundlage, um das weitere Vorgehen mit deiner behandelnden Ärztin oder deinem Arzt zu besprechen und unterstützt dich beim formalen Antragsverfahren bei deiner behandelnden Ärztin/deinem Arzt bzw. dem operierenden Zentrum. So verlierst du keine wertvolle Zeit und erhältst schnell die Klarheit, die du für deinen weiteren Weg benötigst.

Hinweis: Eine Liposuktion kann – unter den in der Richtlinie definierten Voraussetzungen – eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse sein. Sie kann Symptome lindern, eine Heilung des Lipödems ist jedoch nicht möglich. Die operative Behandlung ist immer Teil eines Gesamtkonzeptes, das auch konservative Therapieansätze wie Kompression, Bewegung und gegebenenfalls manuelle Lymphdrainage umfasst.

„Die Inhalte ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung. Rechtliche/regulatorische Vorgaben (z. B. des G-BA) können sich ändern. Maßgeblich sind die individuelle ärztliche Beratung und die aktuell gültigen Richtlinien. Stand der Angaben: 10.10.2025.“

FAQ

Wie weise ich die 6 Monate konservative Therapie lückenlos nach?

Sammle alle ärztlichen Verordnungen für Lymphdrainage und Kompression, die Rechnungen für die Kompressionsversorgung und lasse dir von deiner Physiotherapiepraxis eine Bestätigung über die durchgeführten Behandlungen ausstellen. Ein persönliches Tagebuch über deine Aktivitäten und dein Befinden ist ebenfalls sehr hilfreich.


Kann ich mit dem DocReport von LipoCheck direkt eine Liposuktion beantragen?

Der DocReport von LipoCheck ist ein fachärztlicher Befund, der dir eine erste Diagnose, eine Stadieneinteilung und eine Therapieempfehlung liefert. Er bildet eine fundierte Grundlage, um mit deiner behandelnden Ärztin oder deinem Arzt die weiteren Schritte zu besprechen und den offiziellen Antrag bei deiner behandelnden Ärztin/deinem Arzt bzw. dem operierenden Zentrum vorzubereiten. Er ersetzt jedoch nicht den formalen Antragsprozess.


Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird?

Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du innerhalb der gesetzten Frist (meist ein Monat) Widerspruch einlegen. Prüfe die Begründung der Ablehnung genau und reiche fehlende Unterlagen oder zusätzliche ärztliche Stellungnahmen nach. Oft kann es hilfreich sein, hierfür Unterstützung von Selbsthilfegruppen oder dem Sozialverband VdK in Anspruch zu nehmen.


Verkürzt der G-BA-Beschluss die Wartezeit auf eine Operation?

Der Beschluss schafft eine klare Rechtsgrundlage und vereinfacht die Genehmigung, was den Prozess beschleunigen kann. Die Wartezeit auf einen OP-Termin hängt jedoch von den Kapazitäten der spezialisierten Kliniken ab. Eine schnelle und fundierte Diagnose, wie sie LipoCheck ermöglicht, kann helfen dir, keine wertvolle Zeit zu verlieren und den Prozess so früh wie möglich zu starten.